Allgemeine Auftragsbedingungen von Karoline Ebel
1) Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Karoline Ebel und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
2) Umfang des Auftrags
Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3) Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder sonstigen Sprachdienstleistung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung oder sonstige Sprachdienstleistung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. Ausführung des Auftrags notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Referenzmaterial, besondere Guidelines, Videos etc.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
4) Mängelbeseitigung bei Übersetzungen/Lokalisierungen/Korrektoraten/Post-Editing/Untertitelungen
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung oder sonstigen Sprachdienstleistung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wird keine Korrektur oder neue Übersetzung gewünscht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlungen zu verweigern.
Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit einer Übersetzung oder sonstigen Sprachdienstleistung sind – soweit Mangelhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit offensichtlich sind – ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Mängel oder Fehlleistungen nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Übersetzung oder sonstigen Sprachdienstleistung schriftlich gemeldet hat.
5) Stornierung
Tritt ein Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass die Auftragnehmerin hierzu Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Honorare für die Übersetzung oder sonstige Sprachdienstleistung zu zahlen. Die Stornogebühren belaufen sich auf mindestens 50 % des Auftragswertes.
6) Haftung
Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zur Höhe des Auftragswerts. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Der Inhalt der ausgehändigten Texte, Unterlagen und Dokumente wird streng vertraulich behandelt. Dateien und Übersetzungen werden über den Zeitraum aufbewahrt, der in der Datenschutzerklärung genannt ist.
7) Vergütung
Grundlagen der Vergütung und Auftragserteilung: Übersetzungen werden nach Textart, -umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach Anzahl der Normzeilen (à 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache oder nach Wörtern in der Ausgangssprache ermittelt. In Einzelfällen kann auch ein Festpreis oder Stundenhonorar schriftlich vereinbart werden. Der Mindestauftrag bei Übersetzungen versteht sich pro Schriftstück bzw. Dokument und Sprache. Die Leistungen bei allen weiteren Sprachdienstleistungen (Korrekturlesen, Lektorat, Post-Editing, Anpassungen im Quelltext bei Website-Übersetzungen) werden nach der Anzahl der Wörter im Ausgangstext oder mit einem Stundenhonorar berechnet (Mindestauftragswert: 1 Stundenhonorar).
Die Vergütung ist sofort nach Ablieferung der geleisteten Übersetzung bzw. weiteren Sprachdienstleistung fällig. Die Frist bis zur Ablieferung muss angemessen sein. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Vertragspartnern vereinbart, erfolgt die Lieferung von Übersetzungen, lokalisierten, korrigierten, posteditierten und untertitelten Texten innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.
Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen wie Briefporto, Boten, Warenlieferungen und -preise etc. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen bzw. Sprachdienstleistungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
Bei Übersetzungen wird bei erschwerter Lesbarkeit des Originaltextes ein Zuschlag von 30 % pro Normzeile bzw. Wort, bei Eilaufträgen (fertigzustellen innerhalb von 24 Std. oder über das Wochenende/Feiertag) ein Zuschlag von 50 % pro Normzeile bzw. Wort erhoben.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
8) Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
9) Auftragsweitergabe
Sollte die Notwendigkeit vorliegen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Dienstleistungen an andere qualifizierte Übersetzer bzw. Kooperationspartner zu delegieren. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben bzw. verkauft. Die Auftragnehmerin behält sich vor, ausgewählte Auftraggeber auf einer Referenzliste anzugeben, sofern sie ihr Einverständnis dazu erteilt haben.
10) Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist Berlin.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Rechtliche Hinweise zur Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen.
Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder bereit noch verpflichtet.